Klassische Archäologie
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Änderungen des Hochschulgesetzes auf Grund COViD-19-Pandemie

25.01.2021

Demnächst treten auf Grundlage einer bevorstehenden Änderung des Hochschulgesetzes neue Regelungen in Kraft:

Aufgrund der Einschränkungen durch die COViD-19-Pandemie wurde beschlossen, dass für alle regulär im SoSe 2020 sowie im WS 2020/21 immatrikulierten (und nicht beurlaubten) Studierenden, diese beiden Semester prüfungsrechtlich nicht als Fachsemester gewertet werden. Das bedeutet erstens, dass sich für BAFöG-Empfänger die Bezugsdauer verlängert. Zweitens verlängern sich damit für alle Studierenden die in den Prüfungsordnungen festgelegten Fristen für die Ablegung von Prüfungen um ein bzw. zwei Semester.

In Zukunft (aktuell noch nicht verfügbar!) wird auf Ihren Immatrikulationsbescheinigungen, die Sie selbst über das LSF erzeugen können, neben der Anzahl der immatrikulationsrechtlichen Fachsemester, die angeben, wie lange Sie tatsächlich in Ihrem Studiengang immatrikuliert sind, auch die Anzahl der prüfungsrechtlichen Fachsemster (PFS) treten. Alle Angaben zu Prüfungsfristen in den Prüfungsordnungen sind von da an auf diese PFS zu beziehen. De facto verlängert sich damit die Ihnen zur Verfügung stehende Zeit, um alle Prüfungen abzulegen und Ihr Studium abzuschließen um ein bzw. zwei Semester.